Ehrungsordnung des SSB Dortmund e.V.
| § 1 Ehrungen | ||
| (1) | Der StadtSportBund Dortmund e.V. (SSB) kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Dortmunder Sport
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| § 2 Ehrenmitglieder | ||
| (1) | Zu Ehrenmitgliedern des SSB - ohne Sitz im Vorstand - können Frauen und Männer ernannt werden, die sich um den Sport in Dortmund und bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit im SSB in besonderem Maße verdient gemacht haben. | |
| (2) | Sie haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung. | |
| (3) | Die Zahl der lebenden Ehrenmitglieder soll auf drei beschränkt bleiben; in begründeten Ausnahmefällen kann diese Zahl überschritten werden. | |
| § 3 Fritz-Kauermann-Ehrenplakette | ||
| (1) | Der Vorstand des SSB hat die "Fritz-Kauermann-Ehrenplakette" anlässlich des 80. Geburtstages von Fritz Kauermann - dem Gründer des SSB und ehemaligen Kreissportverband Dortmund e.V. - am 24. Oktober 1984 gestiftet. | |
| (2) | Die Plakette wird aus gegebenem Anlaß an Persönlichkeiten vergeben, die sich um den Sport in Dortmund und das Wohl der Sportvereine besonders verdient gemacht haben. Die außerordentlichen Verdienste müssen in Haltung und Leistung innerhalb des Dortmunder Sports liegen. | |
| § 4 Verdienstnadel des SSB | ||
| (1) | Mit der Verleihung der Verdienstnadeln des SSB können Frauen und Männer ausgezeichnet werden, die sich durch langjährige und verdienstvolle Tätigkeiten in einem Verein, für den Dortmunder Sport ausgezeichnet haben. | |
| (2) | Die Verleihung setzt voraus:
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| § 5 Ehrennadel des SSB | ||
| (1) | Mit der Verleihung der Ehrennadel des SSB können Frauen und Männer ausgezeichnet werden, die sich durch langjährige und verdienstvolle Tätigkeiten in den Gremien des SSB oder in den Fachverbänden für den Dortmunder Sport ausgezeichnet haben. | |
| (2) | Die Verleihung setzt voraus:
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| § 6 Verleihungsurkunde | ||
| (1) | Die Verleihung der Verdienstnadeln/Ehrennadeln wird durch eine Verleihungsurkunde bestätigt. | |
| (2) | Die Übergabe der Urkunden erfolgt auf der Mitgliederversammlung des SSB, in einer gesonderten Veranstaltung des SSB oder im Rahmen einer Jubiläumsveranstaltung (25, 50, 75 Jahre etc.) eines Mitgliedsvereins des SSB. | |
| (3) | Über die Ehrungen und Auszeichnungen wird der SSB öffentlich berichten. | |
| § 7 Zuständigkeiten | ||
| (1) | Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes oder des Fachverbandsausschusses durch Beschluss der Mitgliederversammlung. | |
| (2) | Die Verleihung der Fritz-Kauermann-Plakette erfolgt durch Beschluss des Beirates und des Vorstandes. | |
| (3) | Die SSB-Verdienstnadeln/Ehrennadeln werden durch Beschluss des Vorstandes verliehen
Die Beschlussfassung setzt voraus:
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| § 8 Widerruf von Ehrungen und Auszeichnungen | ||
| (1) | Ehrungen und Auszeichnungen können widerrufen werden, wenn die geehrte Person sich als der Ehrung unwürdig erweist. | |
| (2) | Die Aberkennung wird durch die Mitgliederversammlung ausgesprochen, soweit sie für die Auszeichnung zuständig ist; im übrigen durch das Präsidium. | |

