Hallenausschuss

Aufgabe

Der Hallenausschuss regelt die Vergabe der Nutzungsrechte aller städtischen Sporthallen an Wochenenden und Feiertagen.
Ebenfalls koordiniert er sämtliche Trainingszeiten in den Sporthallen.


Zusammensetzung des Hallenausschusses

Der Hallenausschuss setzt sich zusammen aus:
  • einem Vorstandsmitglied des SSB als dem Ausschussvorsitzenden
  • einem Vertreter des Fachverbandes Basketball
  • einem Vertreter des Fachverbandes Handball
  • einem Vertreter des Fachverbandes Volleyball
  • dem Geschäftsführer des SSB
  • einem Vertreter der Stadt Dortmund - Sport- und Freizeitbetriebe, Geschäftsbereich Sport

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Verfahrensweise der Vergabe

Bei der Vergabe werden alle Sportverbände und -vereine gleichermaßen berücksichtigt, wo-bei die Meisterschaftsspiele der Hallensportarten vorrangig gesehen werden. Anträge auf Zuteilung von Sporthallen sind bis zum 30. April eines jeden Jahres für Veranstaltungen von September bis April des folgenden Jahres durch die Fachverbände bzw. durch die Vereine bei den Sport- und Freizeitbetrieben / Geschäftsbereich Sport schriftlich einzureichen.