ALLGEMEINE LEHRGANGS- UND KURSBEDINGUNGEN
Folgende Allgemeine Lehrgangs- und Kursbedingungen gelten für die Stadtsportbünde Bochum, Dortmund, Hagen, Herne und den Kreissportbund Ennepe-Ruhr.

Die Allgemeinen Lehrgangs- und Kursbedingungen können Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen

1. Anmeldung / Zahlung
Die Anmeldung ist schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an die Geschäftsstelle des in der Lehrgangs- und Kursbeschreibung als Ausrichter benannten SSB/KSB zu richten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt.
Mit der Anmeldung erteilt jede(r)Teilnehmer/in sein/ihr Einver- ständnis zum Einzug der Veranstaltungsgebühr(en)per Last- schrift (gilt nicht für Lehrgänge des KSB-EN ). Wird die Lastschrift aus von dem/der Teilnehmer/in zu vertretenden Gründen von der Bank nicht eingelöst,werden die anfallenden Gebühren dem/der jeweiligen Teilnehmer/in in Rechnung gestellt.Die Einzugsermächtigung gilt nur für die auf der Anmeldekarte vermerkte(n) Veranstaltung(en).

Der Einzug der Veranstaltungsgebühr(en)erfolgt nach dem Ver- sand der Einladung.

In Ausnahmefällen (z.B.KSB-EN )erfolgt eine Rechnungsstellung. Die Rechnung ist sofort fällig.

Die Teilnahmegebühren sind dem Lehrgangs-und Kursverzeichnis zu entnehmen und sind,soweit nicht anders vermerkt,mehr- wertsteuerfrei.

2. TeilnehmerInnenzahl
Alle Veranstaltungen erfordern eine Mindestteilnehmer-/innen- Zahl von grundsätzlich 12 Personen,es sei denn in der Lehrgangs- und Kursbeschreibung ist ausdrücklich eine andere Mindestteilneh- mer-/innen-Zahl benannt.Die jeweiligen Veranstalter können in Ausnahmefällen die Mindestteilnehmerzahl auch unterschreiten. Wird die erforderliche Mindestteilnehmer-/innen-Zahl nicht er- reicht,behält sich der jeweils ausrichtende SSB/KSB das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Die TeilnehmerInnen werden in die- sem Fall schriftlich oder telefonisch spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt.Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.

3. Mindestalter / Teilnahmevoraussetzung
An den Veranstaltungen kann jeder teilnehmen.Es sei denn der Veranstalter sieht besondere Teilnahmebedingungen vor.Bei minderjährigen TeilnehmerInnen ist eine Zustimmung der Erzie- hungsberechtigten erforderlich.

4. Ausrüstung
Alle Sport-und Übungsstätten dürfen nur mit sauberen Sport- schuhen ohne färbende Sohlen betreten werden. Die ReferentenInnen sind berechtigt,TeilnehmernInnen den Zu- tritt und die Teilnahme bei Nichtbeachtung zu versagen.

5. Programmänderungen
Wir bemühen uns zur Durchführung der für die Veranstaltung jeweils angegebenen Termine.Programm-,Termin-und Ortsänderungen lassen sich jedoch nicht immer vermeiden. Ein Anrecht auf bestimmte ReferentenInnen und/oder Veranstaltungsorte besteht nicht.Änderungen werden,soweit erforderlich,rechtzeitig mitgeteilt.

Änderungen und Berichtigungen nach Drucklegung bleiben vor- behalten.

6. Haftung / Versicherung
Eine Haftung für persönliche Gegenstände,die während der Ver- anstaltung verloren gehen,wird nicht übernommen. Es wird aus- drücklich empfohlen,wertvolle Kleidung,Wertsachen,Schlüssel u.a.nicht im Umkleideraum zu belassen.
Für alle Veranstaltungen im Rahmen des Sportversicherungsver- trages besteht bei der Sporthilfe e.V.Schutz für Unfälle und Haftpflichtschäden. Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbe- dingungen der Sporthilfe e.V.in Lüdenscheid.
Die veranstaltenden SSB/KSB oder andere Veranstalter sind für ihre jeweiligen Angebote inhaltlich und wirtschaftlich selbst verantwortlich.

7. Datenschutz
Wir weisen Sie darauf hin,dass die Stadtsportbünde Bochum, Dortmund,Hagen,Herne und der Kreissportbund Ennepe-Ruhr das Bundesdatenschutzgesetz einhalten und gem.§ 28 BDSG die Erhebung,,Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich für eigene Zwecke vornehmen sowie Daten nur für den Zweck erheben,für den sie auch genutzt werden.Die Stadt- sportbünde Bochum,Dortmund,Hagen,Herne und der Kreissportbund Ennepe-Ruhr verpflichten sich,die erhobenen Daten nur als Mittel zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke und satzungsgemäßer Aufgaben zu verwenden.

Wir weisen Sie ferner darauf hin,dass Sie mit Ihrer Anmeldung zu unseren Lehrgängen und/oder Kursen Ihr Einverständnis für die Erhebung,Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des jeweiligen SSB/KSB erklären.

Sie können Ihr Einverständnis zur Erhebung,Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich (per Post,Fax oder E-Mail)widerrufen.Die Daten werden umgehend gelöscht.Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilneh- mer/in mit der Veröffentlichung von während der Veranstaltung erstellten Fotomaterials einverstanden.Der/die Teilnehmer/in er- klärt sich ferner damit einverstanden,von den SSB/KSB über deren Angebote per Post,E-Mail oder Telefon informiert zu werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

8. TeilnehmerInnenverwaltung
Derzeit sind im Geltungsbereich des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen ca.32.000 Personen mit einer ÜL-Lizenz und auch vergleichbaren Lizenzen registriert. Sowohl dieser großen Zielgruppe als auch potentiellen neuen Lizenznehmern möchte der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Qualifizierungsprogramm anbieten. Für diese Aufgabe engagieren sich dezentral operierende Qualifizierungszentren. Diese sollen zukünftig die Möglichkeit haben,gemeinsam auf einen umfangreichen Pool von ReferentInnen für diese Qualifizierungsaufgaben zugreifen zu können.Weiterhin möchten wir auch allen Teilnehmern die Möglichkeit bieten,bei geringerer Auslastung oder mangels eigener Angebote vor Ort die alternativen Angebote benachbarter Qualifizierungszentren nutzen zu können.Um diese Leistung zu erbringen hat der LandesSportBund eine eigene Kurs- und Lehrgangsverwaltungssoftware ?PRO-QUA ?entwickelt.Die Qualifizierungszentren,welche diese Software bereits nutzen, und zukünftig alle Qualifizierungszentren sowie der LandesSport- Bund geben die personenbezogenen Daten ihrer Teilnehmer sowie sämtliche Veranstaltungsdaten in eine gemeinsame Datenbank ein. So bleibt auch gewährleistet,dass neben den einzelnen ?Vor-Ort-Veröffentlichungen ?auch zukünftig eine landesweite Öffentlichkeitsarbeit für das gesamte Qualifizierungspaket sichergestellt ist.

Wie auch unter 7.Datenschutz erläutert,verpflichten sich der Lan- desSportBund und die beteiligten Qualifizierungszentren selbst- verständlich,diese Daten nur ausschließlich zum Zwecke der Er- füllung der eigenen Geschäftszwecke und satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden.

9. Stornierung / Rücktritt
Stornierung oder Rücktritt ist schriftlich (per Post oder Fax) an die Geschäftsstelle des in der Lehrgangs- und Kursbeschreibung als Ausrichter benannten SSB/KSB zu richten.

  1. Stornierung/Rücktritt im Zeitraum 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
    Für Stornierung/Rücktritt im Zeitraum von 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsge-bühr in Höhe von 10 % der Veranstaltungsgebühr, mindestens jedoch 15 €€ , erhoben.
  2. Stornierung/Rücktritt im Zeitraum 2 Wochen bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    Für Stornierung/Rücktritt im Zeitraum von 2 Wochen bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden grundsätzlich 50 % der Kursgebühr einbehalten.
  3. Stornierung/Rücktritt im Zeitraum 5 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn
    Bei Stornierung/Rücktritt im Zeitraum von 5 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn findet die Veranstaltung auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl statt und eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist nicht mehr möglich.
  4. Stornierung/Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn oder Nichtantritt
    Bei Stornierung/Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt ist eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr nicht mehr möglich.
    Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
Dem/der Teilnehmer/in bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, dass die pauschalen Kosten überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung evtl. höherer Kosten behalten wir uns ausdrücklich vor.

10. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der Allgemeinen Lehrgangs- und Kursbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise für beide Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.